Hintergrund
Mit der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht und dem Inkrafttreten zum 01.09.2020 ergeben sich Änderungen für das Nationale Waffenregister (NWR2).
einige Neuerung im Detail
- Jeder Waffen-Besitzer erhält eine persönliche Identifikations-Nummer für das NWR2. Dieser Nummer ist ein „P“ (für "natürliche Person") vorangestellt.
- Jeder Jäger / Sportschütze erhält außerdem eine Erwerbs-ID. Dieser Nummer ist ein „E“ (für "Erlaubnis" ) vorangestellt. Die persönliche NWR-ID und die Erwerbs-ID werden von der zuständigen Behörde in die Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen.
- Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile (z.B. Lauf, Verschluss) erhalten eine ID. Dieser Nummer ist bei Schusswaffen ein "W", bei wesentlichen Waffenteilen ein „T“ vorangestellt.
- Bei Kauf oder Verkauf von Waffen müssen alle erwähnten IDs des Käufers und des Verkäufers bekannt sein.
Im Allgemeinen wird empfohlen, die persönliche NWR- und Erlaubnis-ID vorab bei der zuständigen Behörde abzufragen (Stammdatenblatt) und in Erfahrung zu brigen, wie das Verfahren zum Eintrag der IDs in die WBK vorgenommen wird.