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Ring´s Manufacturing Inc. bietet mit den BLUEGUNS Modellen die wohl detailgetreueste und umfangreichste Auswahl von Trainingswaffen auf dem Markt.
Alle Modelle sind exakte 1:1-Kopien von Waffen welche bei Behörden und durch das Militär genutzt werden, bzw. wurden.
Jedes Modell ist aus besonders schlagfestem Kunststoff handgefertigt. Alle Langwaffen besitzen zusätzliche Stahlarmierungen die ein Verbiegen verhindern und dem Modell das Gewicht und die Balance des Vorbildes verleihen. Die Nachbildungen der Faustfeuerwaffen erlauben auch das Training mit Sicherheitsholstern, sowie das gefahrlose Üben verschiedener Abwehrtechniken, Anschlagsarten und das Anpassen eines neuen Holsters an eine Waffe. Mit Montageschienen ausgestattete Modelle erlauben auch die Montage des realen Zubehörs.
Die Trainingsmodelle werden in der Farbe „Royality Blue“ gefertigt, weltweit die anerkannte Farbe für Trainingsgegenstände.
Durch Aluminium-Werkstoffe einer der leichtesten DA-Revolvern. Schlossteile aus Stahl. Mit zentralem Patronenausstoßer, Stahlstoßboden, Fallsicherung und Holzgriffschalen. Weitgehend identische Nachbauten berühmter Originale und sehr gut geeignet zum Aufbau einer eigenen Sammlung.
Achtung: Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen ist frei für Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr. Zur Auslieferung Ihrer Bestellung benötigen wir Ihren amtlichen Altersnachweis. Bitte senden Sie diesen zusammen mit Ihrer Bestellung ein. Für Ihren Selbstschutz in Notwehrsituation benötigen Sie zum Führen gemäß §10 WaffG i.V. m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3, Nr. 2 und 2.1, einen kleinen Waffenschein (vereinfachte Ausstellung ohne Bedürfnisprüfung!). Führen bedeutet das Tragen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums. Allgemeine Informationen: Die angebotenen Modelle sind zum Verschießen von Gas- und Knallpatronen geeignet. Aus den beiliegenden 15-mm-Abschussbechern darf nur zugelassene Munition verschossen werden. Beachten Sie auch die jeweiligen Gebrauchshinweise der Hersteller. Signal-Effekte dürfen nur innerhalb des befriedeten Besitztums verwendet werden. Geschosse dürfen das Areal nicht verlassen.
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